"BRANDBRIEF - Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität .... im Kleingartenwesen".

Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt in Kürze.

Siehe: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/vereinsgründung/

Auszug aus der Satzung:

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§ 1 Name des Vereins


(1) Der Name des Vereins lautet:


"BRANDBRIEF - Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen".


(2) Der Geschäftssitz des Vereins ist Berlin. Die Geschäftsadresse

ist: ............................

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§ 2 Zweck des Vereins


(1) Der Verein hat folgende Zwecke bzw. verfolgt folgende Ziele (dies auch in Bezug auf die Korruptions- und Untreueaffäre beim Bezirksverband Pankow der Jahre 2019 bis 2023) :


a- a) Stärkung des Kleingartenwesens und Abwehr von Gefahren für das Kleingartenwesen, verbunden mit einer kritischen Betrachtung/Begleitung der Handlungen und Verhaltensweisen der Funktionäre des Kleingartenwesens. Persönliches finanzielles Gewinnstreben von Funktionären des Kleingartenwesens wird verachtet, geächtet und öffentlich angeprangert.

b- b) Bekämpfung von Korruption und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen; zunächst vor allem im Berliner Bezirk Pankow (Bereich Alt-Bezirk Pankow - vor der Fusion), später ggf. Erweiterung auf weitere Bereiche des deutschen Kleingartenwesens.

c- c) Deutliche Herabsetzung der "Bezirksverbandsabgabe" (momentan in Pankow 130,- Euro jährlich). Angestrebt werden maximal 60,- Euro jährlich.

d- d) Sehr erhebliche Stärkung der einzelnen Kleingartenvereine in ihrer Stellung gegenüber dem Bezirksverband bzw. ggü. dem Zwischenpächter.

e- e) Ehrenamtliche Funktionsträger dürfen nicht zugleich als Arbeitnehmer im Verein oder Verband eingestellt werden, auf allen Ebenen des Kleingartenwesens.

f- f) Auf Bezirksverbandsebene muss verhindert werden, dass ein Angehöriger eines Vorstandsmitglieds in ein Angestelltenverhältnis eingestellt wird. Der Begriff "Angehöriger" ist hier gemeint im Sinne des § 20 Abs.5 des VwVfG des Bundes.

g-g) Auf juristisch fragwürdige und z.T. unprofessionelle Bescheide des Bezirksverbands soll angemessen und entschlossen reagiert werden. Gegenseitige Beratung wird hier -wie bisher schon oft- auch zukünftig sehr hilfreich sein. Ggf. werden auch bewährte Anwälte vermittelt (aber nicht bezahlt).

h- h) Bei Gartenkontrollbegehungen, insoweit diese vom Bezirksverband durchgeführt werden (und nicht vom örtlichen Kleingartenverein), soll Hilfestellungen gegeben werden. Vereinsmitglieder sollen sich gegenseitig als Zeugen zur Verfügung stehen.

i- i) Bei der Tätigkeit der Funktionsträger des Kleingartenwesens sollen Interessengegensätze streng vermieden werden.

j- j) Alle Kleingärtner sollen in "kleingartenrechtlichen Angelegenheiten" korrekt behandelt werden und allg. Rechtsstaatsgrundsätze und der Gleichbehandlungsgrundsatz sollen beachtet werden. Die rechtlich vorgeschriebene "kleingärtnerische Nutzung" wird selbstverständlich als notwendig bejaht, nicht jedoch die Instrumentalisierung der Thematik, um kritische Kleingärtner unter Druck zu setzen.

k- k) Kleingärtner, die sich kritisch ggü. Verbands- und/oder Vereinsfunktionären äußern, sollen vor Verleumdungen und Mobbing geschützt werden. Der Mißbrauch des Begriffs "Störenfried" soll bekämpft werden.

l- l) Mehr Transparenz beim Bezirksverband und den einzelnen Vereinen vor Ort wird gefordert.

m m) Auch diejenigen Kleingärtner, die leider aus ihrem örtlichen Kleingartenverein ausgetreten sind, sollen trotzdem fair und korrekt behandelt werden.

n- n) Ein "kritischer Geist" ggü. der Tätigkeit von Funktionsträgern des Kleingartenwesens soll gefördert werden.



(2) ...................................................



(3) Die Mittel zur Verfolgung der Vereinszwecke sind:

a) Vereins- und verbandspolitische Maßnahmen jedweder Art.

b) Rechtliche Schritte, ggf. auch Strafanzeigen und Strafanträge.

c) Medienarbeit jeder Art (auch in sozialen Medien).

d) Gegenseitige Beratung und Vernetzung der Mitglieder, Informationsaustausch und

Informationsweitergabe.

e) Öffentliche Informationsveranstaltungen.

f) Briefe oder "Offene Briefe" an Verantwortungsträger und/oder Personen, die kritisiert werden sollen.

g) Kontaktpflege ggü. anderen Institutionen, die im Bereich Kleingartenwesen und/oder
Korruptionsbekämpfung tätig sind.

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